Betriebsprüfung

Bei einer Betriebsprüfung müssen Sie dem Finanzamt, der Rentenversicherung, dem Zoll oder auch der Berufsgenossenschaft die Daten Ihrer Lohn- und Finanzbuchhaltung in elektronischer Form zur Verfügung stellen.

Bei einer Betriebsprüfung in unseren Kanzleiräumen wird der Betriebsablauf in Ihrem Unternehmen nicht gestört. Zudem können Rückfragen bereits während dem Prüfungsablauf geklärt werden.

Mit einer ordnungsgemäßen Lohn- und Finanzbuchführung gewährleisten wir für Sie schon vor einer Prüfung die notwendige Transparenz und stellen einen reibungslosen Prüfungsablauf sicher.