
Aufgrund des Inkrafttreten des Transparenzregister-Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) zum 1. August 2021 sind nun grundsätzlich alle Unternehmen verpflichtet ihre wirtschaftlichen Berechtigten noch innerhalb das Jahres 2022 im Transparenzregister einzutragen.
Hintergrund – Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG)
Mit der oben genannten Gesetzesänderung wird das Transparenzregister zu einem sogenannten Vollregister umgestaltet. Bisher war die Eintragung grds. dann nicht vorzunehmen, wenn der wirtschaftlich Berechtigte aus dem Handelsregister oder einem anderen Register ersichtlich war. Diese Meldefiktion ist nun weggefallen, sodass die Meldung an das Transparenzregister für alle juristische Personen/Kapitalgesellschaften (bspw. GmbH, UG, Stiftungen und Aktiengesellschaften) und eingetragene Personengesellschaften (bspw. GmbH & Co. KG, KG und OHG) sowie vergleichbare Rechtsgestaltungen verpflichtend ist.
Demnach ist nun auch Ihre Gesellschaft - sofern noch nicht geschehen - verpflichtet die entsprechende Meldung an das Transparenzregister vorzunehmen. Die Meldung sollte schnellstmöglich angegangen werden, da die im Gesetz vorgesehenen Übergangsfristen zu den neuen Meldepflichten im Laufe dieses Jahres schrittweise auslaufen:
- AGs, SEs, KGaAs: bis 31. März 2022
- GmbHs, (EU) Genossenschaften, Partnerschaften bis 30. Juni 2022
- alle anderen juristischen Personen des Privatrechts und eingetragene Personengesellschaften bis 31. Dezember 2022
GmbHs, die als Komplementärin an einer GmbH & Co. KG beteiligt sind, sind neben der GmbH & Co. KG ebenfalls meldepflichtig. Für die Komplementär GmbH gilt die Frist bis zum 30. Juni 2022.
Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?
Nach dem GwG gilt als wirtschaftlicher Berechtigter grds. jede natürliche Person, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile hält oder auf vergleichbare Weise Kontrolle über das Unternehmen ausübt. Sofern eine solche natürliche Person nicht vorhanden ist oder nicht ermittelt werden kann, sind die Geschäftsführer/Vorstände oder geschäftsführende Gesellschafter als fiktiv wirtschaftlich Berechtigte an das Transparenzregister zu melden. Sehen Sie hierzu auch das beigefügte Infoblatt zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten.
Welche Folgen haben Verstöße?
Verstöße gegen die Mitteilungspflichten, wie unterlassene, verspätete oder nicht vollständige Meldungen stellen nach dem GwG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Bereits ein erstmaliger Verstoß kann teuer werden, da das Gesetz ein Ordnungsgeld von bis zu EUR 100.000 vorsieht. Mehrmalige oder systematische Verstöße können sogar mit einer Geldbuße von bis zu EUR 1.000.000 geahndet werden.
Nähere Informationen zu dem Thema stehen Ihnen auch auf der Homepage der IHK Stuttgart zur Verfügung. Zudem führt das Bundesverwaltungsamt auf seiner Homepage einen FAQ-Katalog zu häufig gestellten Fragen, der regelmäßig aktualisiert wird.
Handlungsempfehlung
Um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren von vornherein auszuschließen empfehlen wir Ihnen den oder die wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens schnellstmöglich zu ermitteln, in das Transparenzregister einzutragen und zu prüfen, ob die Eintragungen den tatsächlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechen.
Gerne unterstützen wir Sie in diesem Zusammenhang bei der Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten zum Transparenzregister. Hierzu gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Füllen Sie unsere beiden Datenblätter zu den wirtschaftlich Berechtigten sowie die Auftragsvereinbarung aus
- Unterschreiben Sie die Dokumente
- Senden Sie uns die unterschriebenen Anlagen bitte zurück (PDF ist ausreichend)
Falls Sie unsere Unterstützung wünschen, möchten wir Sie bitten, uns die ausgefüllten und unterschriebenen Dokumente bis spätestens 03. Mai 2022 zurückzusenden. Über die erfolgte Eintragung werden wir Sie informieren.
Sofern Sie Fragen zu den Eintragungen haben, können Sie sich gerne jederzeit bei uns melden.
Sofern Sie die Eintragungen selbst vornehmen wollen, müssen Sie sich beim Transparenzregister registrieren. Unter folgendem Link gelangen Sie zur Homepage des Transparenzregisters. Hier erhalten Sie nähere Informationen zur Registrierung.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.