
Der Mindestlohn wird erneut angehoben
Ab 2025 beträgt der Mindestlohn 12,82 € pro Stunde, bei einem Beschäftigten mit einer 40-Stunden-Woche muss der Festlohn (Gehalt) mindestens 2.222 € betragen. Bei anderen Wochen-Arbeitszeiten können Sie den Mindestlohn mit dem Mindestlohnrechner des BMAS bestimmen. Bitte prüfen Sie die Arbeitsverträge Ihrer Arbeitnehmer hinsichtlich der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit und Entlohnung und passen Sie diese ggf. an.
Minijob – neue Grenzen
Auch die Grenze für Minijobs geht nach oben auf 556 € pro Monat. Das bringt mit sich, dass Arbeitnehmer mit einem bisherigen Verdienst von 538,01 bis 556 € ab 2025 nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftig sind, sondern Minijobber werden und somit nicht mehr über das Arbeitsverhältnis krankenversichert sind. Soll die Krankenversicherung bestehen bleiben, ist in diesen Fällen eine Erhöhung auf mindestens 557 € zwingend. Bei Arbeitnehmern, die schon jetzt Minijobber sind, ist eine Erhöhung auf 556 € optional.
Abfrage der Versicherungsnummer bei jedem Neueintritt
Ab 2025 muss bei jeder Neuanmeldung die Versicherungsnummer von der Deutschen Rentenversicherung bestätigt werden. Hintergrund ist, dass die Deutsche Rentenversicherung die Versicherungskonten von Personen mit mehrfach vorhandenen Versicherungsnummern klären und zusammenführen möchte. In der Praxis bedeutet das, dass bei jedem neuen Arbeitnehmer diese Daten zusätzlich gemeldet werden müssen – auch dann, wenn die Versicherungsnummer bekannt ist: Geburtsname, Geburtsort und Geburtsland.
Recht auf Bildungsurlaub
Mit Bildungsurlaub ist die kurzzeitige, bezahlte Freistellung zur politischen oder beruflichen Weiterbildung gemeint oder wenn die Maßnahme der Qualifikation für ein Ehrenamt dient. Ein Recht auf Bildungsurlaub ist in fast allen Bundesländern festgelegt mit Ausnahme von Bayern und Sachsen. Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern verschieden.
Die Regelungen in Baden-Württemberg sind wie folgt:
- Bis zu 5 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres (bei einer 5-Tage-Woche, entsprechend weniger wenn an weniger Tagen pro Woche gearbeitet wird)
- Wartezeit von 12 Monaten seit Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
- Wenn der Betrieb weniger als 10 Personen beschäftigt, kann der Arbeitgeber die Bewilligung verweigern (Azubis werden dabei nicht mitgezählt)
Während des Bildungsurlaubs zahlt der Arbeitgeber den Lohn ganz normal weiter. Allerdings übernimmt der Arbeitgeber nicht die Ausgaben für Kursgebühren, Lehrmittel, Fahrten oder Unterkunft.
Urlaubsanspruch bei Mutterschutz und Elternzeit
Gehen Arbeitnehmerinnen in den Mutterschutz, bleibt ihr Urlaubsanspruch für diese Zeiten erhalten. Der Urlaub kann dann nach der Rückkehr aus dem Mutterschutz oder der anschließenden Elternzeit genommen werden. Das gilt analog auch bei der Elternzeit. Hier haben Arbeitgeber allerdings das Recht, Urlaubsansprüche für jeden vollen Monat der Elternzeit um jeweils ein Zwölftel zu kürzen. Aber Achtung! Diese Kürzung erfolgt nicht automatisch sondern muss der betreffenden Beschäftigten ausdrücklich erklärt werden und zwar vor Beginn der Elternzeit!
Mindestvergütung Azubis
Auch für Auszubildende gibt es einen Mindestlohn; für Auszubildende, deren Ausbildung in 2025 beginnt, gelten diese Mindestvergütungen:
682 € (1. Lehrjahr), 805 € (2. Lehrjahr), 921 € (3. Lehrjahr) und 955 € (4. Lehrjahr)
Gekündigte Mitarbeiter können sich online arbeitslos melden
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses müssen sich Arbeitnehmer innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Sie als Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Information an gekündigte Mitarbeiter weiterzugeben. Eine persönliche Arbeitssuchend-Meldung ist nicht mehr erforderlich, man kann sich unter dieser Adresse online arbeitslos melden.
Falls Sie Fragen zu diesen Informationen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.